Ihr zukünftiger Arbeitsplatz In den Dezernaten 3 und 4 werden die Aufgaben der Strukturförderung ländlicher Räume, sowie der Flurbereinigung und des Landmanagements wahrgenommen.
Die Dezernatsleitung ist für die fachliche Umsetzung der Landesziele zuständig,
- sorgt für den Wissenstransfer zwischen den Geschäftsstellen,
- leitet die Dezernate 3 und 4 und ist für die Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards sowie die Zielerledigung verantwortlich,
- supervisiert die Arbeitsprozesse und das Verwaltungshandeln,
- ist verantwortlich für die Vorbereitung, Steuerung und Koordinierung der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, die Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse und die Genehmigung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz,
- ist verantwortlich für die Umsetzung der Förderprogramme sowie zeitnahe Abwicklung,
- ist verantwortlich für den wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen,
- vereinbart Arbeitsziele und Ressourcenverteilung mit den Geschäftsstellen und stellt deren Einhaltung sicher,
- ist zuständig für die Personalführung und -einsatz in den beiden Standorten,
- unterstützt die Behördenleitung in der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Vertretung des Amtes nach außen,
- ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten der Dezernate
Weiteres entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung DL 3+4