Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die gemäß § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der jeweiligen Fassung zunächst bis zum 30.01.2026 befristet ist.
Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe EG 9c TVöD. Darüber hinaus wird Tarifbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung angeboten.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 10 SHBesG möglich.
Teilzeitarbeitsmodelle sind ggf. nach Absprache möglich.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck i