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Zusammenfassung
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Dresden-Pillnitz sucht eine engagierte Fachkraft für die Begleitung agrarpolitischer Fördermaßnahmen. In dieser befristeten Vollzeitstelle (bis Ende 2028) arbeiten Sie im Referat "Gemeinsame Agrarpolitik, Informationsmanagement" und verantworten Wirkungsanalysen, Kostenoptionen sowie die Koordinierung der ELER-Fachbegleitung. Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 10 TV-L, ergänzt um attraktive Benefits wie Job-Ticket, VBL-Altersversorgung und flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice-Möglichkeit. Gefordert wird ein abgeschlossenes Studium in Gartenbau, Landwirtschaft oder Weinbau sowie fundierte Kenntnisse in ökonomischen Bewertungsverfahren. Wer Erfahrung in der EU-Förderung oder im verwaltungstechnischen Bereich mitbringt, punktet zusätzlich.
Benefits und Qualifikationen
- Befristung bis 31.12.2028
- Job-Ticket (auch als Deutschlandticket)
- 30 Tage Erholungsurlaub plus arbeitsfreie Tage am 24. und 31. Dezember
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Zusätzliche Altersversorgung VBL
- Kostenfreie Parkplätze
- Homeoffice und Gleitzeit
- Bachelor in Gartenbau, Landwirtschaft oder Weinbau erforderlich
- Kenntnisse ökonomischer Kosten-Nutzen-Analysen
- Deutsch C1
- Von Vorteil: EU-Förderkenntnisse und Fahrerlaubnis Klasse B
Stellenausschreibung
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Dresden-Pillnitz sucht Verstärkung im Referat "Gemeinsame Agrarpolitik, Informationsmanagement" – und Sie könnten genau die richtige Person sein.
Über uns
Als zuständige Fachbehörde in Sachsen verantworten wir Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums. In diesen Feldern übernehmen wir gemeinnützige Aufgaben in Beratung, angewandter Forschung, Förderung und Kontrolle.
Ihre Aufgaben
- Sie führen Begleituntersuchungen und Wirkungsanalysen zu investiven Fördermaßnahmen und der Ausgleichszulage durch – inklusive Datenanalysen und Mitarbeit bei Befragungen.
- Sie entwickeln ein System zur Etablierung vereinfachter Kostenoptionen für die Investitionsförderung und pflegen die Datengrundlagen kontinuierlich weiter.
- Sie unterstützen die Koordinierung aller ELER-Fachbegleitaktivitäten im LfULG.
Das bieten wir Ihnen
- Befristete Vollzeitstelle bis 31.12.2028 mit Vergütung nach Entgeltgruppe 10 TV-L
- Interessante, anspruchsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten, aufgeschlossenen Team
- Professionell strukturierte, persönliche Einarbeitung
- Flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten mit Homeoffice und Gleitzeit
- Betriebliche Gesundheitsförderung und zusätzliche Altersversorgung (VBL)
- Job-Ticket (auch als Deutschlandticket) sowie kostenfreie Parkplätze
- 30 Tage Erholungsurlaub plus arbeitsfreie Tage am 24. und 31. Dezember
Sie bringen mit
- Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbar) in Gartenbau, Landwirtschaft oder Weinbau
- Kenntnisse in ökonomischen Bewertungsverfahren und Kosten-Nutzen-Analysen
- Sichere deutsche Sprachverwendung auf C1-Niveau
Das ist von Vorteil
- Berufserfahrung im kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Bereich, insbesondere investive Förderung
- Vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktionsverfahren
- Grundkenntnisse der EU-Förderung im Bereich Landwirtschaft oder ländlicher Raum
- Englischkenntnisse (Lesen und Verstehen)
- Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zum Führen eines Dienstfahrzeugs
Ihre Bewerbung
Reichen Sie Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Studienabschluss, Erklärung zum Arbeitsverhältnis beim Freistaat Sachsen) unter der Kennziffer 103/2026 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) ein. Schwerbehinderte und gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt – fügen Sie in diesem Fall bitte einen Nachweis bei.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Eine Einstellung setzt zudem einen gültigen Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung voraus.
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 TzBfG beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen oder bereits gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.