Auf einen Blick
- Start
- ab 01.02.2027
- Arbeitszeit
- Vollzeit, Teilzeit
- Vertrag
- unbefristet
- Zeitarbeit
- nein
- Arbeitsort
- 04317 Leipzig, Sachsen
- Geprüft
- an der Quelle am 21.10.2026
Stichworte
Zusammenfassung
Die Stadt Leipzig sucht ab Februar 2027 eine engagierte Fachkraft für Denkmalpflege und Denkmalschutz im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege. In dieser unbefristeten Vollzeit- oder Teilzeitposition beraten Sie Denkmaleigentümer, erarbeiten Stellungnahmen in Planverfahren und begleiten Sanierungsarbeiten an Kulturdenkmälern aktiv. Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 56.741 und 68.869 Euro brutto jährlich (TVöD), ergänzt um betriebliche Altersversorgung, Job-Ticket und flexible Arbeitszeitmodelle. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss in Architektur, Denkmalpflege, Bauingenieurwesen oder Kunstgeschichte mit langjähriger Praxiserfahrung im Denkmalschutz. Die Stelle bietet tageweises Homeoffice, 31 Tage Urlaub sowie umfassende Fortbildungs- und Gesundheitsangebote in einer wachsenden, kulturell lebendigen Großstadt.
Benefits und Qualifikationen
- Betriebliche Altersversorgung
- Job-Ticket & JobRad-Leasing
- 31 Tage Urlaub + 3 Tage Bildungsförderung
- Gehalt 56.741–68.869 € brutto/Jahr
- Tageweises Homeoffice
- Mental-Health-Maßnahmen
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Stellenausschreibung
Ab dem 1. Februar 2027 sucht das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig eine/-n engagierte/-n Fachkraft für Denkmalpflege und Denkmalschutz (m/w/d).
Leipzig wächst – und mit ihr die Verantwortung für ihr kulturelles Erbe. Über 100 Kolleginnen und Kollegen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege gestalten die Baukultur der Stadt nachhaltig und sicher. Werden Sie Teil dieses Teams und sichern Sie den Erhalt Leipzigs Kulturdenkmäler aktiv mit.
Das erwartet Sie
- Beratung von Denkmaleigentümern und -nutzern in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Erstellung von Stellungnahmen in Planverfahren
- Konzeption denkmalpflegerischer Zielstellungen für Arbeiten an und in der Umgebung von Kulturdenkmälern
- Identifikation denkmalschutzrechtlicher Konfliktfelder und Entwicklung denkmalmethodischer Lösungsvarianten
- Bearbeitung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen und Zustimmungen gemäß §§ 13, 14 SächsDschG
- Baubegleitende Betreuung von Umbau- und Sanierungsarbeiten an Kulturdenkmälern
- Mitwirkung bei Erlass denkmalrechtlicher Anordnungen nach pflichtgemäßem Ermessen