Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für ein breites Spektrum an Themen zuständig - von A wie Arbeit bis Z wie Zuwendungen für soziale Projekte.
Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" eingesehen werden. Das Anforderungsprofil gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert. Es ist die Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen: Rund um das Bewerbungsverfahren Frau Josie Kelpin, ZS B 23.3
030 9028 2980
Erforderliche Bewerbungsunterlagen Bitte bewerben Sie sich online über den Button „Jetzt bewerben!“
Laden Sie dort mindestens folgende Anlagen hoch:
- Anschreiben
- Lebenslauf mit tabellarischer Tätigkeitsübersicht
- die Übersendung eines Bewerbungsfotos ist für den Auswahlprozess nicht erforderlich und erfolgt ggf. freiwillig
- Nachweise der Studien- bzw. Berufsabschlüsse
- bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind, eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle)
- eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnisses (Sollte dies nicht vorliegen, leiten Sie bitte die Erstellung ein und weisen Sie hierauf in Ihrem Anschreiben hin.)
Hinweise:
Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse grundsätzlich möglich.
Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie darauf (unter Angabe des GdB) ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er in nicht reglementierten Berufen von der zuständigen staatlichen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde. In reglementierten Berufen sind die im Land Berlin entsprechenden Anerkennungsstellen zuständig. Soweit Ihnen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses noch nicht vorliegt, geben Sie bitte in der Bewerbung an, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie unter www.kmk.org/zab.
Wurde eine Gleichwertigkeitsfeststellung nicht beantragt, bitten wir Sie, die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses über die Datenbank ANABIN www.anabin.kmk.org/anabin.html zu prüfen und Ihrer Bewerbung einen Abdruck beizufügen. Ergibt sich die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses mit dem einschlägigen deutschen eindeutig, kann geprüft werden, ob Sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie Beschäftigte mit dem einschlägigen Hochschulabschluss verfügen („sonstige Beschäftigte/sonstiger Beschäftigter“).
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden die Daten der Bewerber/innen elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 Abs. 1 EU-DSVGO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Weitere Informationen zur ausschreibenden Dienststelle unter: https://www.berlin.de/sen/asgiva/
Weiter Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal
Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.