Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Als öffentlicher Arbeitgeber ist dem Landesbetrieb Inklusion und Integration ein wichtiges Anliegen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Bitte habe dafür Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen in Verfahren nicht berücksichtigen können.
Deine Bewerbung kannst du bei strassen.nrw.de/karriere unter der Kennung 4013 bis zum 01.08.2024 hochladen.