Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleister*innen. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Im Zuge von Nachfolgeregelungen sind im Fachbereich 220 – Familie, Bildung, Sport, zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristete Stellen als
Erzieher*in (m/w/d)
(39 Std./Woche, Entgeltgruppe S08a TVöD-SuE)
in den Einrichtungen des Verbund-Familienzentrum der Stadt Schwelm zu besetzen.
Die Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen, bevorzugt jedoch in Vollzeit. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Gemeinsam mit der jeweiligen anderen pädagogischen Fachkraft: Übernahme der Verantwortung für die pädagogische und pflegerische Betreuung der Kinder
- Unterstützung der jeweiligen anderen pädagogischen Fachkraft sowohl bei der Planung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern als auch bei den Beobachtungsaufgaben und der Dokumentationstätigkeiten
- Individuelle Förderung der Kinder im Rahmen des pädagogischen Konzeptes
- Gemeinsame Reflexion der pädagogischen Arbeit
- Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption
- Teilnahme an Teamsitzungen, Teamveranstaltungen und Aktivitäten der Einrichtung
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in, Heilpädagog*in, Heilerziehungspfleger*in (Ausbildung in einer Fachschule oder entsprechend der doppeltqualifizierenden Bildungsgänge der Berufskollegs) mit staatlicher Anerkennung
oder Absolventen*innen der Studiengänge Kindheitspädagogik / Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung - Selbstständige und genaue Arbeitsweise
- Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- Besondere Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Besondere soziale Kompetenz
- Flexibilität
- Gute Kenntnisse der Entwicklungsanforderungen von Kindern in den jeweiligen Altersgruppen
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Stelle nach Entgeltgruppe S08a TVöD-SuE
- eine 2. Jahressonderzahlung (nur für tariflich Beschäftigte)
- Betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZKV)
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr gemäß einer 5-Tage-Woche
- Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Möglichkeit des Fahrradleasings
Corporate Benefits / Mitarbeitendenaktionen
Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Die Stadt Schwelm hat sich verpflichtet, den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen.
Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interam... [Vollständig anzeigen] oder per E-Mail als PDF an bewerbungen... [Vollständig anzeigen] an uns.
Einen direkten Link zu dieser Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass ggf. entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Maschner (Tel. 02336/801-300) oder bei Verfahrensfragen an Frau Manscheid (Tel. 02336/801-210).