Fachliches Anforderungsprofil:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul-/Universitätsstudium (Diplom oder Master)
- im Studiengang Landespflege oder
- eines vergleichbaren Studienganges wie z.B. Naturschutz- und Landschaftsplanung, Landschafts- und Freiraumentwicklung, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder
- eine vergleichbare Kombination von Studiengängen an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichem Studienangebot
Bewerbungen anderer Studiengänge und Bewerbungen von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen mit Diplom- oder Bachelor-Abschluss können leider nicht berücksichtigt werden.
Das Höchstalter beträgt 40 Jahre (am 01.10.2024). Dies gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und in den Fällen des § 7 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes. Da ein Beamtenverhältnis begründet werden soll, müssen die Voraussetzungen bezüglich der zulässigen Staatsangehörigkeiten für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 des Beamtenstatusgesetzes vorliegen.
Zur Wahrnehmung von Außendiensten sollte außerdem die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW sowie der Besitz der Fahrerlaubnis B vorliegen.