Das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden sucht eine engagierte Oberstudienrätin/einen engagierten Oberstudienrat in Wiesbaden. Die Position umfasst die Koordination von Digitalisierungsprojekten, die Verwaltung von Softwarelizenzen und die Entwicklung von Fortbildungsangeboten im digitalen Bereich. Gesucht wird eine Person mit Medienkompetenz, Organisationsgeschick und Kommunikationsstärke. Die Stelle bietet eine Besoldung nach A 14 bzw. E 14 TV-H sowie das LandesTicket Hessen.
Über Uns
- Gymnasium am Mosbacher Berg Wiesbaden (5146)
- Mosbacher Straße 57/59, 65187 Wiesbaden
Ihre Aufgaben
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
- Medienkompetenz (v.a. technische und pädagogische)
- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Mitarbeit bei der schulinternen Lehrer Aus- und Fortbildung
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Unsere Angebote
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A 14 bzw. ggf Entgeltgruppe E 14 TV-H
- Für das Jahr 2025 und ggf. weitere erhalten Sie zusätzlich das LandesTicket Hessen, das Ihnen die unentgeltliche Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, bspw. Mainz, ermöglicht.
Allgemeine Hinweise
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
- ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung bzw. Stabilisierung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Die Wahrnehmung der Stelle ist in Teilzeit möglich. Der Aufgabenumfang wird dann entsprechend der Teilzeit angepasst.
Das Angebot richtet sich ebenfalls an unbefristet angestellte Lehrkräfte E13.