Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
Stuttgart
Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 850 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Wir suchen für die vollgebundene Ganztagesschule Obertürkheim ab sofort eine
Pädagogische Fachkraft / Erzieher / Jugend- und Heimerzieher/
Sozialpädagoge / Sozialarbeiter (m/w/d)
in Teilzeit (75 %) unbefristet
Der Einsatz erfolgt in der Schulzeit, sowie ggf. in der Ferienzeit.
Die Grundschule Obertürkheim ist eine zweizügige Ganztagesschule in der gebundenen Form.
Entsprechend liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit auf der ständigen Weiterentwicklung des Ganztages. Unsere Räume sind nach unseren Wünschen hervorragend neu ausgestattet. Platz haben wir genügend, nicht nur für Unterricht, sondern auch für vielfältige Aktivitäten, Ruhezonen, digitale, künstlerische und musische Arbeit.
Unsere große Stärke ist das sehr gute Miteinander zwischen dem pädagogischen und dem Lehrerteam. Kollegiale Zusammenarbeit wird generell hoch geschätzt und gepflegt. Die überschaubare Schulgemeinschaft bietet vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten.
Die denkmalgeschützte Schule liegt in einem Stadtteil von Stuttgart und ist verkehrstechnisch gut angebunden (drei Minuten zur S1).
Wir wünschen uns…
Sie passen zu uns, wenn Sie…
Wir bieten Ihnen…
Weitere Informationen zur Grundschule Obertürkheim, erhalten Sie unter: www.gsot.s.schule-bw.de
Fragen zum Bewerbungsablauf beantwortet Ihnen gerne das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de.Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie uns als PDF über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.