Lebenshilfe Gifhorn gemeinnützige GmbH und Lebenshilfe Gifhorn e.V.
Gifhorn
Die Lebenshilfe Gifhorn sucht engagierte Nachtwachen (m/w/d) zur Unterstützung ihrer Wohngemeinschaften in Gifhorn. Als Teil eines motivierten Teams fördern Sie die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung durch Assistenz, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und individuelle Basisversorgung. Die Stelle bietet eine tarifliche Bezahlung nach TVöD-VKA, zahlreiche Benefits und Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung im sozialen Bereich haben und sich für die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung begeistern, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Werden Sie Teil der Lebenshilfe Gifhorn und gestalten Sie die Zukunft aktiv mit.
Die Lebenshilfe Gifhorn gemeinnützige GmbH, gegründet 1963, engagiert sich für über 1.300 Menschen mit Beeinträchtigung im Landkreis Gifhorn. An 20 Standorten bieten wir vielfältige Leistungen in den Bereichen "Erste Lebensjahre", "Schule der Zukunft", "Teilhabe am Arbeitsleben" und "Assistenz für Erwachsene" mit einem Team von ca. 450 Mitarbeitenden.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine
Nachtwache (m/w/d)
für unsere Wohngemeinschaften, um Selbstbestimmung zu fördern.
Teilzeit (90,00 - 135,00 Std./ Monat) | Friedrich-Wernecke-Haus | zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gestalte mit uns die Neuausrichtung der Lebenshilfe Gifhorn zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und setze dich für die Förderung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit Beeinträchtigung ein.
Begleite uns mit Herz, Leidenschaft, Kreativität und Einfallsreichtum auf diesem spannenden Weg.
Du möchtest deine Expertise für die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung unter der Kennziffer 113-24-11-04 an: bewerbung@lebenshilfe-gifhorn.de.
Für weitere Informationen steht dir Tobias Warth (Tel. 05371-892180) gerne zur Verfügung.
Wir sind Einsatzstelle des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet.