zu (1) Wachpolizei in der Abschiebungshafteinrichtung (AHE) - Die Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte:
- Bewachung und Gewährleistung der Sicherheit/Stationsdienste
- Wache / Überwachung des Zu- und Abgangsbereichs
- Durchführung von Vorführungs- und Abschiebungstransporten
- Durchführung regelmäßiger Kontrollen und Durchsuchungen
- Besuch- und Begleitdienst, Ausgabe der Verpflegung
- Schlichtung von Streitigkeiten, Überwachung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs
- Transporte zu Terminen außerhalb der Einrichtung
- Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt für die Dauer der ca. 18-wöchigen Ausbildung in der Entgeltgruppe 8 TV-H. Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine an die Tätigkeit in der AHE zweckgebundene Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a TV-H vorgesehen. Sie versehen die Arbeit im Wechselschichtdienst (zzt. Früh-, Spät- und Nachtarbeit). Neben einer Vollzugszulage werden die tariflichen Zulagen für Wechselschichtarbeit gezahlt (Wechselschichtzulage, Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten).
zu (2) Dienstgruppen der Wachpolizei der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste - Hier umfassen die Aufgaben folgende Schwerpunkte:
- Durchführung von Objektschutzmaßnahmen
- Allgemeine Streifentätigkeit, insbesondere Fuß- und Präsenzstreifen
- Mitarbeit in der Verkehrsüberwachung
- Durchführung von Gefangenen-, Vorführungs- und Abschiebungstransporten
- Unterstützung der Vollzugspolizei bei Veranstaltungen und Lagen aus besonderem Anlass
- Bearbeitung von Ermittlungsersuchen im Verkehrsbereich
- Unterstützung im Gewahrsam
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt von Beginn der rund 18-wöchigen Ausbildung an in der Entgeltgruppe 8 TV-H; eine spätere Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a ist – im Gegensatz zur Wachpolizei in der AHE – nicht vorgesehen. Der Arbeitsrhythmus erstreckt sich täglich von montags bis freitags auf Früh- und Spätdienste. Zusätzlich ist ein Frühdienst an jedem 2. Samstag vorgesehen.