Für die Referate 61A „Grundlagen des Asylverfahrens, Umsetzung europäischen Rechts“ und 61B „Herkunftsländerbezogene Grundsatzfragen“ – suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Nürnberg oder disloziert an einigen unserer weiteren Standorte*
mehrere Sachbearbeitende (w/m/d) befristet für 24 Monate
(E 11 TV EntgO Bund)
Kennziffer: BAMF-2024-147
Referat 61A ist zuständig für die rechtlichen Vorgaben zur Bearbeitung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ist damit unmittelbar für eine der Kernaufgaben des Amtes verantwortlich. Nationale Gesetze, das asylrechtliche Unionsrecht und aktuelle Rechtsprechung werden geprüft, bewertet und in verwaltungsinterne Weisungen umgesetzt, die die praktische Durchführung des Asylverfahrens regeln. Die Grundsatzarbeit des Referates stellt daher die Weichen für die Arbeit zahlreicher Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich.
Verlässliche Informationen über vielfältige Aspekte der Herkunftsländer asylsuchender Personen sind eine wichtige Grundlage für rechtskonforme und effiziente Asylverfahren. Hierbei stellt Referat 61B Herkunftsländer (HKL)-Leitsätze bereit und arbeitet im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit u.a. bei der Erstellung der europäischen Leitsätze mit. Darüber hinaus beantwortet das Referat interne und externe Anfragen zu Herkunftsländern mit rechtlichem Bezug auf nationaler und internationaler Ebene.
Ihre Aufgaben
Je nach Einsatzgebiet erwarten Sie die folgenden Aufgaben:
- Sie sind verantwortlich für die Erarbeitung sowie Aktualisierung von internen Dienstanweisungen und Verfahrensabläufen für Beschäftigte des BAMF im operativen Bereich. Hierzu werten Sie nationale und unionsrechtliche Rechtsgrundlagen sowie Gerichtsentscheidungen zum Asylverfahren aus und setzen diese Erkenntnisse praxisgerecht um
- Des Weiteren sind Sie Ansprechperson für interne und externe Fragen zum Asylverfahren. Sie verfassen Vorlagen, Stellungnahmen und Terminvorbereitungen für Führungskräfte oder die Amtsleitung bzw. Berichte an die Fachaufsicht im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu asylrechtlichen Themen. Zudem beantworten Sie diesbezüglich eingehende interne und externe Anfragen
- Außerdem sind Sie zuständig für die Vorbereitung, Durchführung und Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen zum Asylrecht (z.B. European Union Agency for Asylum, European Migration Network, Inter-Governmental Consultations on Migration, General Directors‘ of Immigration Services Conference)
- Sie prüfen und erarbeiten HKL-Leitsätze in Hinblick auf Rechtskonformität und stimmen diese abteilungsübergreifend ab (beispielsweise mit den Referaten der Länderanalyse, des operativen Asylbereichs und der prozessführenden Bereiche). Hierfür bewerten Sie u.a. Sachverhalte in Herkunftsländern rechtlich und formulieren die sich hieraus ergebende Entscheidungspraxis
- Zudem übernehmen Sie perspektivisch die rechtliche Qualitätssicherung bzw. Optimierung der HKL-Textbausteine für das Asylverfahren hinsichtlich Rechtskonformität und Einheitlichkeit bzw. Vereinbarkeit mit den entsprechenden Leitsätzen
- Schließlich sind Sie auch Ansprechperson für interne sowie externe nationale und internationale Anfragen zu Herkunftsländern mit rechtlichem Bezug und erstellen amtsinterne sowie externe Berichte mit fachlichem Bezug
Ihr Profil
- Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau der Fachrichtungen Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften, optional der Fachrichtungen Wirtschafts- oder Politikwissenschaften. Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen**
- Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
- Für die internationalen Aufgaben bringen Sie nachgewiesene Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens mit. Ihre Englischkenntnisse können Sie idealerweise mit einem Zertifikat entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen nachweisen
- Idealerweise verfügen Sie über theoretische Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere Asyl- und Ausländerrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, europäisches Flüchtlingsrecht, europäische Menschenrechtskonvention, Genfer Konvention, Verordnung Dublin III, Grundgesetz, EU-Qualifikationsrichtlinie sowie der EU-Verfahrensrichtlinie und -Qualifikationsrichtlinie)
- Zwingend erforderlich für die Tätigkeit sind anlassbezogen ca. ein- bis zweimal pro Quartal ein- oder mehrtägige Dienstreisen im Bundesgebi