Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Als öffentlicher Arbeitgeber ist dem Landesbetrieb Inklusion und Integration ein wichtiges Anliegen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Beamten*innen (m/w/d) können sich vobehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen sowie der verfügbaren Planstellen bewerben.
- Sofern Sie noch nicht über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, erfolgt die Eingruppierung unter Zuweisung entsprechender Teilaufgaben zunächst in die nächstniedrigere Entgeltgruppe (E 11 TV-L).
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen in Verfahren nicht berücksichtigen können. Bewerbungen unter der Kennung 3313 werden bis 29.02.2024 erbeten.