Es wird anheimgestellt, ggf. auch außerberuflich erworbene Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben, die für die Auswahlentscheidung relevant sein könnten.
Bei Tarifbeschäftigten erfolgt bei vorliegenden Voraussetzungen eine Einstellung in der Entgeltgruppe 10 TVöD. Bei entsprechender Eignung und Bewährung ist perspektivisch die Übertragung verantwortungsvollerer Aufgaben entsprechend der Entgeltgruppe 11 TVöD möglich. Die etwaige spätere Übertragung höherwertiger Aufgaben steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der dienstlichen Anordnung und der tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten.
Bei Erfüllung der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist zu einem späteren Zeitpunkt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich. Für bereits verbeamtete externe Bewerbende besteht die Möglichkeit zur Übernahme entsprechend der bisherigen Besoldungsgruppe bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO.
Das BfN gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Ges