Wenn der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Schulbehörde nach Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt.
Die Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, auch für Bewerber/innen aus EU-Staaten. Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen Frau Christina Ries unter riesc@klilu.de gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung.