Die Bezirksregierung Köln sucht eine engagierte und teamfähige Unterstützung (m/w/d) für die Verwaltung einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung in Leverkusen. In dieser Rolle unterstützen Sie das Dezernat 20 bei der Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden, wirken bei asylrechtlichen Verfahren mit und tragen zur Sicherstellung der Leistungsgewährung bei. Die Position ist befristet auf zwei Jahre und bietet flexible Arbeitszeiten sowie umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und über gute Kenntnisse in MS Office verfügen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Werden Sie Teil eines Teams, das Sinnvolles leistet und die Zukunft des Regierungsbezirks mitgestaltet.
Die Bezirksregierung Köln sucht
Wir suchen Verstärkung! Werden Sie Teil unseres Teams als Mitarbeiter:in (m/w/d) in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung des Landes NRW am Standort Leverkusen.
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
Die Position ist im Dezernat 20 angesiedelt und auf zwei Jahre befristet. Starten Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt!
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne und bürgerfreundliche Landesbehörde, die vielfältige Aufgaben im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen wahrnimmt.
Gestalten Sie mit uns die Zukunft des Regierungsbezirks für seine 4,5 Millionen Einwohner:innen. Wir suchen Ihre Unterstützung zur Erfüllung unserer abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben mit gesellschaftlichem Mehrwert.
Unser Angebot: Ihre Benefits
- Flexible Arbeitszeiten
- Teilzeitmöglichkeiten*
- Bis zu 50% Telearbeit (Home Office)*
- Bis zu 30 Urlaubstage
- Betriebliche Zusatzversorgung (VBL)
- Umfangreiche Fortbildungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Unterstützung der Verwaltung der Flüchtlingsunterkunft
Das Dezernat 20 der Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden sowie die Organisation des Betriebs der Unterkünfte. Wir überwachen die Leistungserbringung der Betreuungsverbände und Sicherheitsdienstleister und optimieren Prozesse.
Ihre Aufgaben
Ihre Aufgaben im Dezernat 20 umfassen die Unterstützung der Flüchtlingsunterkunft in verschiedenen Bereichen:
- Standortbetreuung inkl. Überprüfung der vertraglich vereinbarten Standards
- Zusammenarbeit mit Betreuungsorganisationen, Sozialämtern, Ausländerbehörden, Gesundheitsämtern, Polizei
- Führung von Statistiken sowie Erstellung von Meldungen und Berichten
- Organisation und Prüfung der asylrechtlichen Verfahrensschritte im Rahmen der Registrierung
- Unterstützung bei der Sicherstellung der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Mitwirkung bei Maßnahmen nach dem Asylgesetz, Infektionsschutzgesetz und Aufenthaltsgesetz
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
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Abgeschlossene juristisch- oder verwaltungsgeprägte Ausbildung, z. B. Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte oder Kaufleute für Büromanagement oder
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Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung aus einem bürobezogenen Tätigkeitsbereich oder
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Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung sowie nachgewiesene mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer verwaltungsbezogenen Tätigkeit mit einem Bezug zu der Aufnahme / Betreuung von Geflüchteten.
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Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS Office-Programmen, insbesondere Excel
Persönlich:
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Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache
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Einsatzbereitschaft, Team- und Kooperationsfähigkeit
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Fähigkeit, sich schnell und selbstständig in neue, komplexe Bereiche einzuarbeiten
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Engagierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
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Hohe Belastbarkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen
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Selbstbewusstes und verhandlungssicheres Auftreten gegenüber Dritten
Von Vorteil sind:
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Berufserfahrung im Zuwendungsrecht ist von Vorteil
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
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Anschreiben
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Lebenslauf
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Qualifikationsnachweise
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Arbeitszeugnisse
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Ggf. Schwerbehindertenausweis
Hinweis:
Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, sind bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung verpflichtet, einen Nachweis über einen Masern-Impfschutz zu erbringen. Als Nachweis ist vorzulegen:
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Impfdokumentation nach § 22 Abs. 1 und 2 IfSG oder
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ärztliches Zeugnis über vorliegende Immunität oder medizinische Kontraindikation oder
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Bestätigung e