Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG.
Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 (1) HSDAVO.
Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen. Vorausgesetzt werden eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II im Fach Musik, eine mindestens dreijährige Schulpraxis, eine abgeschlossene Promotion, der Nachweis von Erfahrungen in der Hochschulehre sowie eine Habilitation bzw. gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeiten.
Die Einstellung soll in der Regel bei erstmals Berufenen zunächst für die Dauer von zwei Jahren (gemäß § 71, Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe erfolgen.
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.