Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Überwachung und Bedienung aller technischen Gebäudeeinrichtungen
- Durchführung von kleineren Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten
- Durchführung von Pflege- und Reinigungsarbeiten im Außenbereich der Hochschule, auch Unterstützung im Winterdienst (Räumen, Streuen, Kehren)
- Erledigung von innerbetrieblichen Transportarbeiten (Möbel, Geräte, Annahme von Warenlieferungen) sowie Änderung der Bestuhlung von Lehrsälen
- Ausführung von Besorgungen und Botendiensten, anlassbezogenen Serviceleistungen
- Durchführung von Fernfahrten zu Terminen des Rektors der Hochschule
- Gewährleistung für einen einwandfreien und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges (einschl. Wartung, Sauberkeit, ausreichend Kraftstoff)
- Durchführung von Kurierfahrten
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, vorzugsweise in den Bereichen Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung (u.a. Elektriker, Gas-, Wasser- und Sanitätsinstallateur, Klempner, Wartungsmonteur, etc.)
- Bereitschaft zu Wochenend- und Winterdienst
- im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und über mehrjährige Fahrpraxis verfügen, oder bereits in der Personenbeförderung Erfahrung gesammelt haben, und sehr gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung haben
- bei Ihnen Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit, Loyalität, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie tadellose Umgangsformen selbstverständlich sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Tätigkeit zum Transport und Heben von schweren Lasten sowie auch zu mehrtägigen Dienstreisen kommen kann.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Zudem bitten wir um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei Einsendungen per EMail (bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de) sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei
mit nicht mehr als 4 MB beige