Im Sachgebiet ZA 31 (Informations- und Kommunikationsangelegenheiten) des Polizeipräsidiums Duisburg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Vollzeitstellen (w,m,d) im Aufgabengebiet
zu besetzen.
Das Polizeipräsidium Duisburg hält die öffentliche Sicherheit für ca. 500.000 Bürgerinnen und Bürger in der kreisfreien Stadt Duisburg und auf den Wasserstraßen Nordrhein-Westfalens aufrecht. Weitere Informationen über das Polizeipräsidium Duisburg erhalten Sie auf der Internetpräsenz ( https://duisburg.polizei.nrw/ ).
- Besetzung First Level Support (UserHelpDesk -UHD)
- Pflege und Fortschreibung der internen Wissenssammlung
- Bearbeitung von IuK-Veränderungsmeldungen und ggf. Steuerung an die die entsprechende Dienststelle
- Gestaltung, Anlegen und weitere Bearbeitung von Workflows und benötigten Vordrucken
- Administration der Benutzer und Rechner per ASP
- Mitarbeit in behördenübergreifenden Arbeitsgruppen
- Benutzerverwaltung und Betreuung diverser polizeilicher Fachanwendungen
- Abgeschlossene Ausbildung als IT-Fachinformatiker/ -in
- Abgeschlossene Ausbildung als IT-Systemelektroniker/ -in
- oder Aus- bzw. Fortbildung bzw. Fachhochschulstudium in einem vergleichbaren Berufsbild
- Bereitschaft zur ständigen arbeitsplatzbezogenen Fortbildung
- Sorgfalts- und Verantwortungsbewusstsein
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Organisations- und Planungsfähigkeit
- Engagement und selbstständige Arbeitsbereitschaft
- Bereitschaft zum Einsatz auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ( in der Dienststelle gehört die Unterstützung bei der Einsatzbewältigung zum Aufgabenbereich)
- Gültige Fahrerlaubnis Klasse B
- Körperliche Belastbarkeit (Heben und Tragen mittelschwerer Lasten, ggf. mit Einsatz von Hilfsmitteln)
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt unter Einhaltung der tarifrechtlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 9b, Teil II, Unterabschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L (EGO TV-L). Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden 50 Minuten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. werden Sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetztes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Stelle ist bei Arbeitsplatzteilung und Beachtung der Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitsverrichtung grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Mein Stellenangebot richtet sich ausdrücklich auch an Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Die Arbeitsbereiche sind derart gestaltet, dass Sie auch von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern gut bewältigt werden können.
Bewerbungen richten Sie bitte bis an
stefan.schmitz@polizei.nrw.de
oder an das
Polizeipräsidium Duisburg
Sachgebiet ZA 21
Düsseldorfer Str. 161-163
47053 Duisburg
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Herrn Schmitz (Tel.: 0203/ 280-1216). Für tätigkeitsbezogene Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wollenberg (Tel.: 0203/280-1310).
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und im Anschluss an das Verfahren vernichtet. Ich bitte daher auf die Übersendung von Bewerbungs- und Präsentationsmappen zu verzichten. Den Bewerbungsunterlagen sind Lebenslauf, Prüfungszeugnisse, sofern vorhanden Arbeits- oder Ausbildungszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Befähigungen beizufügen.