- Ohne Ausbildungsabschluss erfolgt bei Nachweis einer mindestens einjährigen, einschlägigen Berufserfahrung die Eingruppierung in die EGr. 4 TVöD sowie einer Befristung von 2 Jahren. Bei gleicher Eignung werden Bewerber:innen mit abgeschlossener Berufsausbildung bevorzugt.
In der o. g. Befristung von zwei Jahre, handelt es sich um eine Befristung ohne Sachgrund. Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 TzBfG setzt voraus, dass die Bewerber:innen noch nie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossen haben.
Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich erwünscht.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Weber, Tel. (069) 212-44750
Unter https://StadtFrankfurtJobs.de/FAQ.html finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. zur Bezahlung).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsmanagementsystem.