Erzieher als Springer (m/w/d) Dresden Teilzeit Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Erzieher*in als Springer*in Roth Vollzeit/Teilzeit/Ausbildung AWO Mitarbeiter*in Essensausgabe Schwäbisch Hall Vollzeit AWO
Samtgemeinde Oderwald
Börßum
Die Samtgemeinde Oderwald sucht für ihre Kindertagesstätte Dorfkinder in Börßum eine engagierte sozialpädagogische Assistenzkraft (m/w/d) als Springerkraft. Die unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden/Woche) bietet eine tarifgebundene Vergütung nach Entgeltgruppe S4 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst. Bewerbungen werden bis zum 21.09.2025 entgegengenommen. Die Samtgemeinde Oderwald fördert Gleichstellung und berücksichtigt schwerbehinderte Bewerber*innen bei gleicher Eignung bevorzugt. Ein Masernimpfschutz ist für nach 1970 Geborene erforderlich.
In der Kindertagesstätte Dorfkinder in 38312 Börßum, Dahlgrundsweg 4, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
• eine Sozialpädagogische Assistenzkraft (m/w/d)
als Springerkraft für die Einrichtung Dorfkinder.
Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden.
Die Bezahlung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe S4 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte schriftlich oder per E-mail bis zum 21.09.2025 an:
Samtgemeinde Oderwald, Personalabteilung,
Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum
E-mailadresse: personalamt@sg-oderwald.de
Hinweis: Wir setzen uns für die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden und die Vielfalt unserer Belegschaft ein. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Männer nach Maßgabe des NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Für Beschäftigte in diesem Bereich gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder Masernimmunität nachweisen.
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