Bereichsleitung Familienhilfen/ Jugendamt
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt nimmt für die Hansestadt Lübeck als örtlicher Träger der Jugendhilfe die nachstehenden Aufgaben des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe sowie zukünftig ab dem 01.01.2024 auch die Aufgaben der Eingliederungshilfe für junge Menschen wahr. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Bereichen, die Aufgaben der Sozialen Dienste wahrnehmen. Dem Bereich mit rund 190 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen (an mehreren Standorten im Stadtgebiet) und einem Budget von etwa 62,2 Mio. Euro sind derzeit folgende Aufgabenfelder zugeordnet:
- Beratungsleistungen auf Grundlage des SGB VIII (Sozialdienst)
- Kinderschutz, Ausübung des Wächteramtes
- Hilfen zur Erziehung, Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Frühe Hilfen
- Eingliederungshilfe für junge Menschen gemäß § 35 a SGB VIII und (ab 01.01.2024) §§ 90 ff SGB IX
- Pflegekinderwesen und Adoption
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
- wirtschaftliche Jugendhilfe
- bereichsbezogene Jugendhilfeplanung sowie
- Kooperation mit anderen Einrichtungen (u.a. Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz) sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Eine Veränderung der dem Bereich zugeordneten Aufgaben im Zuge von Organisationsentwicklungsprozessen, rechtlichen oder politischen Vorgaben sowie künftigen Bedarfen bleibt vorbehalten.
- Leitung des Bereichs mit Produkt- und Budgetverantwortung
- strategische Ausrichtung und konzeptionelle Weiterentwicklung der benannten Aufgabenfelder sowie rechtliche, pädagogische und finanzielle Steuerung der operativen Aufgabenwahrnehmung
- Organisationsentwicklung
- Führung und Motivation der Mitarbeiter:innen des Bereichs
- Initiierung und Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen
- Vertretung des Bereiches innerhalb der Hansestadt Lübeck einschließlich den politischen Gremien sowie nach außen
- Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie den überörtlichen Trägern der Jugendhilfe, Verbänden und Arbeitsgruppen
- bereichsbezogene Jugendhilfeplanung
- Gestaltung der Kooperation mit anderen Einrichtungen (Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz u.a.)