Zwingend vorausgesetzt wird neben dem Abschluss einer Ausbildung als
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
eine mehrjährige Berufserfahrung als verantwortliche Pflegefachkraft in einer Einrichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HGBP.Wegen der Außendiensttätigkeiten wird der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW sowie die Wahrnehmung von Außendienstterminen vorausgesetzt.
Darüber hinaus sind wünschenswert
- ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team
- gute Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten
- hohe Flexibilität und Belastbarkeit
- Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft
- sehr gute soziale Kompetenz
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- sichere Beherrschung der EDV in der allgemeinen Bürokommunikation (übliche MS-Office-Anwendungen)
- die Bereitschaft zur Einarbeitung in spezielle Fachanwendungen