Wir wünschen uns einen motivierten, initiativen und dynamischen Mitarbeiter (m/w/d), der Entschlossenheit und Begeisterung zeigt, sein erworbenes Wissen in den verschiedenen Aufgabenbereichen einzubringen, sich weiterzuentwickeln und neuen Herausforderungen zu stellen.
Sie verfügen über eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, der inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entspricht. Hierfür kommt z.B. der Studiengang "Öffentliche Verwaltung" in Frage (210 ECTS). Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben.
Bei Vorliegen aller normierten Ernennungsvoraussetzungen zum Auswahlzeitpunkt erfolgt Ihre Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Regierungsinspektorin bzw. zum Regierungsinspektor in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
Auf die Höchstaltersgrenzen bei der Versetzung in den Bundesdienst gemäß § 48 Bundeshaushaltsordnung wird hingewiesen.