Die Stadt Bad Harzburg eine Kleinstadt im Harz mit ca. 22.000 Einwohnern.
Das Stadtgebiet Bad Harzburgs erstreckt sich am Nordharzrand in Höhenlagen zwischen 180 m und 555 m ü.N.N. Es umfasst 6.541,66 ha.
Die Stadt Bad Harzburg gehört zum Landkreis Goslar. Sie grenzt im Westen und im Norden an die Stadt Goslar, im Osten an die Gemeinde Nordharz und die Stadt Ilsenburg sowie im Süden an die Einheitsgemeinde Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.
Die Stadtverwaltung Bad Harzburg beschäftigt ca. 370 Mitarbeiter*innen in den verschiedensten Bereichen.
Neben dem Rathaus, dem Hauptsitz der Verwaltung, dem Bauhof, der Garten- und Friedhofsabteilung und der Kläranlage unterhält die Stadt weitere öffentliche Einrichtungen, die das Leben in Bad Harzburg lebenswert machen.
Hierzu gehören u. a. neun eigene Kindergärten bzw. Kindertagesstätten, drei Grundschulen, die Stadtbücherei, das „Bündheimer Schloss“ und einiges mehr.
Sachbearbeiter*in in der Abteilung für öffentliche Ordnung
Bei der Stadt Bad Harzburg ist in der Abteilung für öffentliche Ordnung zum nächstmöglichen Termin die Stelle als
auf Dauer neu zu besetzen.
Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist eine durch Prüfung erworbene Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) der Fachrichtung allgemeine Dienste oder einen gleichwertigen Studienabschluss mit einem Bachelor- bzw. Diplomgrad in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsbetriebswirtschaft. Nach Prüfung der Voraussetzungen ist auch eine Einstellung im Beschäftigungsverhältnis mit dem Ziel der Verbeamtung möglich.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Beamtenverhältnis beträgt 40 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
- Sachbearbeitung zur Durchführung besonderer Ordnungsaufgaben;
- Entscheidung über die Einweisung in die städtische Obdachlosenunterkunft und die damit verbundene Verwaltung;
- Wild- und Jagdschadensangelegenheiten, dazu Tierschutzangelegenheiten und die Bearbeitung von Fundtieren;
- Durchführung von verwaltungsrechtlichen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen;
- Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen;
- Einleitung und Überwachung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hygieneschädlingen;
- Verfahren nach dem Ortsrecht der Stadt Bad Harzburg;
- Allgemeine Ordnungsaufgaben und Gefahrenabwehr nach dem Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz;
- Eigenständige Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen;
- Bearbeitung und Überprüfung von schwierigen Sachverhalten im Bereich Gewerbe;
- Außendienst;
- Vertretung der Stadt bei Gerichtsverfahren;
Unsere Anforderungen:
- Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung;
- Lernbereitschaft im Umgang mit neuer Software, sowie gute Kenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen;
- neben der fachlichen Kompetenz lösungsorientiertes Arbeiten, Entscheidungsfreudigkeit, Bürgerorientierung, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit;
- eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise und die Fähigkeit zu adressatengerechter Kommunikation;
- die Bereitschaft sich regelmäßig fortzubilden;
- sowie die Einsatzbereitschaft die übertragenen Aufgaben auch außerhalb der normalen Dienstzeiten auszuüben;
- wünschenswert sind Leitungserfahrungen und Erfahrungen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen.
Wir bieten Ihnen:
- ein kollegiales Arbeitsumfeld und ein gutes Betriebsklima;
- ein vielschichtiges und interessantes Aufgabengebiet;
- aktive Mitgestaltung einer zukunftsfähigen Verwaltung;
- flexibles Arbeiten mit geregelten Arbeitszeiten und Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit;
- 30 Tage Urlaub (der 24. und 31.12. sind zudem arbeitsfreie Tage);
- Transparente Bezahlung;
- eine individuelle Personalentwicklungmit vielfältigen Angeboten der Fort- und Weiterbildung;
- Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements.
Schwerbehinderte oder denen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bitten wir zur Wahrnehmung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 10 NBesG bewertet.
Für weitere fachliche Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der Abteilung für öffentliche Ordnung, Frau Kappe Tel.: 05322/74300 gern zur Verfügung.