Diese Position ist für eine Besetzung mit 50% der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit vorgesehen.
Der Starttermin ist flexibel.
Das Unternehmen verzichtet seit dem 01.11.2021 auf die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung bei internen Stellenbesetzungen. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen auf der Grundlage von sachlichen Gründen bleibt hiervon unberührt.
Zur Sicherstellung und weiteren Stärkung der Lieferfähigkeit der GIZ ist die Bereitschaft in wechselnden Bedingungen im In- und Ausland tätig zu sein von hohem Unternehmensinteresse.
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