Studierende für die Förderung von Schüler:innen Herford Vollzeit VHS im Kreis Herford
Landesportal Sachsen-Anhalt
Magdeburg
Stellenausschreibung
- LSchA 02-2026 -
Im Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Referat 23 „Schulpsychologische Beratung“, ist
vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Vollzeitstelle
einer schulpsychologischen Referentin / eines schulpsychologischen Referenten
(m/w/d)
zur Bewältigung von coronabedingten Lernrückständen durch Stärkung des
psychologischen Beratungsangebotes
aus dem Sondervermögen Corona befristet bis zum 31.12.2026 zu besetzen. Die Stelle ist
nach Entgeltgruppe 13 TV-L ausgewiesen und bewertet. Der Einsatz erfolgt in Magdeburg.
Zum Zuständigkeitsbereich gehören Schulen des Bördekreises oder des Salzlandkreises.
Das Aufgabengebiet umfasst die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern,
Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schulformen der Landkreise
Bördekreis, Salzlandkreis und Harz:
bei Auffälligkeiten des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und
Schülern, bei Teilleistungsstörungen, bei besonderen Problemlagen und bei
Schullaufbahnentscheidungen
Lernprozessen
gesetzlicher Regelungen (z. B. Schulfähigkeitsfeststellungen, Ausnahmen von der
Schulpflicht, Feststellung des individuellen Förderbedarfs)
zu schulpsychologisch relevanten Themen und Informationsveranstaltungen für
Eltern und Schüler,
Jugendämtern, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen,
• Aktive Übernahme einer referatsrelevanten Generalie, wie zum Beispiel
Psychosoziale Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund,
Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten,
Supervision/Coaching, Krisenintervention, Prävention.
Voraussetzungen:
• Wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologe
(m/w/d) oder als Master of Science in Psychologie auf Basis des erfolgreich
abgeschlossenen Bachelors in Psychologie. Nachrangig werden die
Hochschulabschlüsse als Master of Science in Schulpsychologie oder Pädagogischer
Psychologie oder Klinischer Psychologie oder Rehabilitationspsychologie
berücksichtigt. Bei Vorliegen eines ausländischen Studienabschlusses ist ein
Nachweis über die Gleichwertigkeit vorzulegen.
• Die Aufgabenwahrnehmung erfordert Dienstreisen, so dass Bewerberinnen und
Bewerber über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) verfügen müssen.
Berücksichtigt werden jeweils auch Abschlüsse, die voraussichtlich innerhalb der nächsten 3
Monate nach Bekanntmachung der Ausschreibung erreicht werden.
Darüber hinaus wird erwartet:
Psychologischer Diagnostik
ebenso Kenntnisse über das Schulsystem Sachsen-Anhalt
Zuständigkeitsbereich
Wir bieten Ihnen:
Kalenderwoche mit 5 Arbeitstagen
Erhaltung und Förderung der Gesundheit einschließlich der ergonomisch-gerechten
Ausstattung aller Arbeitsplätze
Das Landesschulamt ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und
bekennt sich damit zu den Werten des Netzwerkes und zu einer familienfreundlichen
Personalpolitik.
Eventuelle weitere Informationen unter Tel.-Nr. 0345/514-1560, Frau Bürger, interne Stellen-
Nr. LSchA 02-2026.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) und ihnen gleichgestellte Personen
werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt
berücksichtigt. Sofern eine vorhandene Schwerbehinderung/Gleichstellung beim
Einstellungsverfahren berücksichtigt werden soll, wird um entsprechenden Hinweis und
Beifügung der Nachweise (Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid)
gebeten.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen, aktuellen dienstlichen
Beurteilungen, Qualifikationsnachweisen, Nachweisen über die erforderliche Berufserfahrung
etc. sowie ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte senden
Sie
bitte bis zum 20.02.2026
unter Angabe der internen Stellen-Nr. LSchA 02-2026 an folgende E-Mail-Adresse: lscha-
referat11-p... [Vollständig anzeigen] .
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit
einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber
gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Das Landesschulamt informiert Sie darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben
werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem
werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich
diesbezüglich wenden können
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) ist das Landesschulamt.
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den
Datenschutzbeauftragten des Landesschulamtes richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten für das Landesschulamt sowie für den dortigen
Datenschutzbeauftragten lauten:
Postanschrift: Landesschulamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
E-Mail: lscha-daten... [Vollständig anzeigen]
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die
folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und
gespeichert:
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich vom Landesschulamt verarbeitet und nicht an Dritte
weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten
Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche
Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der
Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt
haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen beim
Landesschulamt gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und den Zweck der
Speicherung.
Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft widersprechen sowie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings
zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
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