Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten unterstützen die Staatsanwaltschaften bei der Analyse, Darstellung und Bewertung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte aus ökonomischer Perspektive. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur effektiven und intensiven Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Als interne Experten und Berater wirken sie auch in der neu gegründeten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeFin NRW) mit. In umfangreichen, auch international ausgerichteten Wirtschaftsprozessen arbeiten sie eng mit den Ermittlungs- und Auswertungsdezernenten zusammen und werden von erfahrenen Buchhaltern unterstützt.
- Ein abgeschlossenes Masterstudium im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (z. B. Volks- bzw. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen oder ein vergleichbarer Abschluss einer Universität, technischen Hochschule oder gleichwertigen Hochschule)
- Qualifizierte Berufserfahrung von mindestens 2,5 Jahren in der Privatwirtschaft (z. B. bei einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft)
- Zusätzliche Qualifikationen und Berufsexamina (Steuerberaterexamen o. ä.) sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
- Zum Zeitpunkt der Einstellung in der Regel noch nicht 42 Jahre alt; für schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) in der Regel noch nicht 45 Jahre alt.
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Die Einstellung erfolgt direkt im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat (Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW).
Weitere Informationen zum Berufsbild eines Wirtschaftsreferenten/einer Wirtschaftsreferentin finden Sie auf der Website der Landesjustizverwaltung unter https://www... [Vollständig anzeigen] .
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aktiv die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern keine Gründe in der Person eines Mitbewerbers überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Diese Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Wir legen Wert auf Vielfalt in unserer Belegschaft. Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft sind ausdrücklich willkommen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 30. August 2025 per Post oder E-Mail an:
Generalstaatsanwältin,
Postfach 19 01 52,
40111 Düsseldorf,
Az.: 3262 E - 952/Df
verwaltung@... [Vollständig anzeigen]
Für Auskünfte stehen Ihnen Justizamtsrätin Volland (Tel. 0211 9016-202) und Justizamtfrau Kruse (Tel. 0211 9016-177) zur Verfügung.
Datenschutzhinweis:
Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren ausschließlich personenbezogene Daten, die für die Stellenbesetzung erforderlich sind. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung finden Sie im Informationsblatt zum Datenschutz. Sie können diese Informationen auch auf Anfrage per Post erhalten.