Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den §§ 6, 9 und 10 ASiG liegen in deinem Verantwortungsbereich.
Deine Kompetenz erstreckt sich darauf, Führungskräfte und Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. Unfallverhütung) gemäß § 6 ASiG zu beraten.
Du überwachst und kontrollierst die Einhaltung gesetzlicher, betrieblicher und sonstiger EHS-relevanter Anforderungen.
Du unterstützt die Fachbereiche aktiv bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Job-Sicherheitsanalysen)
Du bist Bestandteil von laufenden Projekten, um die Einhaltung der rechtlichen EHS-Anforderungen am Standort sicherzustellen.
Die sicherheitstechnische Abnahme von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln liegen ebenfalls in deinem Aufgabenbereich.
Du spielst eine entscheidende Rolle bei der detaillierten Analyse von Arbeitsunfällen, Beinahevorfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, indem du Maßnahmen zur Reduzierung des Gefahrenpotenzials gemeinsam mit den Fachbereichen definierst und deren Umsetzung unterstützt.
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen, die auf die Identifizierung von Gefährdungen ausgerichtet sind, werden von dir zusammen mit einem Expertenteam durchgeführt.
Zusätzlich zu deinen Aufgaben bist du verantwortlich für das Schulen verschiedener Zielgruppen (z.B. Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Ingenieure) zu speziellen übergeordneten EHS-Themen.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Methoden und Prozessen zur Verbesserung des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems ist ein weiterer Schwerpunkt deiner Tätigkeit.
Du pflegst eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit internen Stakeholdern, als auch mit externen Behörden, die für EHS-Themen zuständig sind (z.B. der Berufsgenossenschaft, BG RCI und dem RP Freiburg).