Sie sind eine Persönlichkeit,
- die sich durch ein hohes Maß an Umsicht, Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein sowie technische Fähigkeiten auszeichnet
- die Wert auf ein freundliches, verbindliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild legt sowie über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt
- für die Teamfähigkeit, Flexibilität sowie Serviceorientierung eine Selbstverständlichkeit sind
- die über ein aktuelles, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügt
- die geübt im Umgang mit MS-Office-Programmen ist.
Als Einsatzkraft verfügen Sie weiterhin über
- bevorzugt eine Ausbildung zum Truppführer (m/w/d) gem. FwDV 2
- die Ausbildung zum Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger
- die Tauglichkeit gemäß G 26.3 und G 25
- die Fahrerlaubnis Klasse B
Falls Sie über nachstehende Qualifikationen noch nicht verfügen, bilden wir Sie entsprechend fort:
- Betriebssanitäter
- Unterrichtungsverfahren und/oder Sachkundeausbildung gem. §34a GewO
- elektrotechnisch unterwiesene Person
- Flucht- und Evakuierungshelfer
- sachkundige Person für Brandmeldeanlagen oder
- befähigte Person für die Prüfung von Brandschutztüren nebst Sachkunde Feststellanlagen