Notwendig und gewinnbringend – Ihre Qualifikation:
Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
Oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft oder Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Administration)
Sie besitzen die erforderliche Sensibilität für die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen
Sie sind stressstabil und besitzen Durchsetzungsvermögen
Sie können sehr gut organisieren, selbstständig und eigenverantwortlich Handeln und sind team- und kooperationsfähig
Sie besitzen Kenntnisse im SGB XII und den angrenzenden einschlägigen Rechtsgebieten oder haben die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
Für das Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn Sie über drei Jahre Berufserfahrung in einem sozialleistungsgewährenden Bereich verfügen.
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.
Sollten Sie Fragen zur Qualifikation haben oder unsicher sein, ob Sie zu dem angesprochenen Personenkreis gehören, können Sie gerne zur Klärung Frau Annette Singendonk unter 0211-89-21501 anrufen oder eine Mail zur Kontaktaufnahme senden an: annette.sin... [Vollständig anzeigen] .