Die Abteilung B2 Patientenverwaltung ist zuständig für die administrative Patientenaufnahme sowie die Abrechnung von Krankenhausleistungen gegenüber unterschiedlichen Kostenträgern (gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, Selbstzahlern usw.). Die Abteilung gliedert sich in Patientenaufnahme, Abrechnung, Krankenhausliquidation und Forderungsmanagement.
- Eigenverantwortliche und selbstständige Bearbeitung von Forderungen
- Prüfung und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Korrespondenz mit Patientinnen und Patienten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern
- Wirtschaftliche, effektive und akribische Aktenprüfung
- Kreativität und Innovation in der Forderungsbeeitreibung
- Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellter oder kaufmännische Ausbildung
- Idealerweise Berufserfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren
- Kenntnisse im Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Zivilrecht
- Selbstständige, sorgfältige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
- Ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Kommunikationsstärke
- Anwendung in SAP sind von Vorteil
- Erfahrungen mit digitalen Prozessen
- Mitarbeit im vielseitigen Umfeld eines modernen Universitätsklinikums, welches neben der Krankenversorgung zusätzlich die medizinische Forschung und Lehre fokussiert
- Zukunftssicherer Arbeitsplatz und Standort sowie eine attraktive Vergütung einschließlich betrieblicher Altersversorgung (VBL) bei gleichzeitig möglichst flexiblen Arbeitszeitregelungen
- Zuschuss zum Ticket für den öffentlichen Nahverkehr und attraktive Nachlässe auf unseren Angebotsplattformen für Mitarbeitende
- Strukturierte Onboarding-Phase, klinikumseigene Akademie zum Ausbau der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz
- Gesundheitsvorsorge durch vielfältige Sportangebote
Wir wenden den Tarifvertrag der Universitätsklinika Baden-Württemberg (TV-UK) an, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden. Wir bitten um Beachtung der geltenden Impfregelungen.