Die Einbürgerung ist ein Bereich der Abteilung für Ausländerangelegenheiten (Ausländerbehörde – 204.4), welche in das Ressort Zuwanderung und Integration eingebettet ist. Das Ressort bietet gemeinsam mit dem Jobcenter eine Anlaufstelle im Haus der Integration für Zugwanderte und Geflüchtete für alle aufenthalts-, leistungs- und arbeitsmarktrechtlichen Fragen. Wuppertal hat eine lange Geschichte der Zuwanderung aus unterschiedlichsten Ländern der Welt. Unsere Stadt ist weltoffen und tolerant; Menschen aus über 150 Nationen und verschiedenster Kulturen und Religionen bereichern unsere Stadtgesellschaft. Deshalb war Zuwanderung und Integration schon immer ein zentraler Arbeitsbereich in der Stadtverwaltung. Das Ressort für Zuwanderung und Integration bündelt sämtliche Anliegen für Zugewanderte in Wuppertal und befindet sich seit 2017 gemeinsam mit dem Jobcenter im Haus der Integration unter einem Dach, womit die Behörde Vorbildfunktion in Deutschland hat.
Unser Team, die Einbürgerung, setzt sich mit einem anspruchsvollem, dynamischen Rechtsgebiet auseinander und ist in einem steten Weiterentwicklungsprozess.
Wir suchen zur Verstärkung eine*n motivierte*n und interessierte*n Kolleg*in, der/die uns bei den wachsenden Aufgaben unterstützt.
Sie erwartet dort eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in unserem attraktiven Standort „Haus der Integration“.
Es erwartet Sie ebenso eine moderne, ansprechende Einrichtung Ihres zukünftigen Arbeitsplatzes sowie eine hochwertige, technische Ausstattung.
Ihr Profil
Wen suchen wir?
Wenn Sie - über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Verwaltungsdienst) verfügen oder
- den Verwaltungslehrgangs II erfolgreich abgeschlossen haben oder
- einen Bachelor-Abschluss bzw. ein FH-Diplom in einer der folgenden Fachrichtungen mitbringen:
- Verwaltungswissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften / Betriebswirtschaftslehre / Business Administration
- Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen) oder
- den Abschluss als Fachwirt*in mit verwaltungsnahen Inhalten mitbringen und
- Ihre derzeitige Eingruppierung / Besoldung maximal eine Besoldungs-/Entgeltgruppe unter dem ausgeschriebenen Stellenwert oder bei mind. zweijähriger Berufserfahrung maximal zwei Besoldungs-/Entgeltgruppen unter dem ausgeschriebenen Stellenwert liegt
- umfassende Kenntnisse des STAG, AufenthG sowie des AsylG bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns, wenn Sie außerdem über folgende Kompetenzen verfügen: - Eigeninitiative und Innovationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft
- ausgeprägte Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft
- strategische und analytische Fähigkeiten
- sicheres und kompetentes Auftreten
- soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit
- Aufgeschlossenheit und Toleranz gegenüber Migrant*innen
Tätigkeitsprofil
Welche Kernaufgaben erwarten Sie?
- Selbständige Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen
- Selbständige Fertigung von Ordnungsverfügungen
- Selbständige Bearbeitung von Anträgen auf Niederlassungserlaubnis
- Vertretung der Einbürgerung und der Ausländerbehörde bezüglich der Niederlassungserlaubnis vor dem Verwaltungsgericht
- Organisation und bei Bedarf Optimierung der Arbeitsabläufe im Rahmen des laufenden Geschäftes
- Fertigung von Stellungnahmen und Antwortentwürfen für Teamleitung, Fachbereichsleitung, Ressortleitung und das Büro OB in Beschwerdeverfahren
- Information, Beratung und Unterstützung der Teamleitung
- Beratung, Qualifizierung, Anleitung und Unterstützung der Mitarbeiter*innen des mittleren Dienstes
Was bieten wir Ihnen?
- Ein vielseitiges, interessantes Aufgabengebiet
- Eine fundierte Einarbeitung
- Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- Die Möglichkeiten, sich innerhalb des Fachbereichs „Ausländerbehörde“ weiterzubilden und dadurch die Chance zum Einstieg in eine berufliche Karriere
- Einen attraktiven Standort im neuen Haus der Integration im Mittelpunkt von Wuppertal mit sehr guter Anbindung an den ÖPNV
Die zu besetzende Vollzeitstelle (ab 35 Wochenstunden) ist nach A 11 LBesG bzw.