Aufgaben und Kompetenzen
Folgende fachliche Aufgaben hat der Stelleninhaber selbst wahrzunehmen:
Die Übertragung von hier nicht erwähnten Entscheidungskompetenzen an den Stelleninhaber/in erfolgt durch den Vorgesetzten im Einzelfall, darf die Kompetenzen anderer Stellen aber nicht überlagern.
Der Stelleninhaber bereitet vor und bearbeitet:
- Vertragsangelegenheiten aus dem Aufgabenbereich der Geschäftsführung und macht diese entscheidungsreif;
- bereichsübergreifende Projekte;
- Richtlinien und Organisationsanweisungen und macht diese unterschriftsreif;
- Stellenbeschreibungsentwürfe und Änderungen der Stellenbeschreibungen für die dem Geschäftsführer unmittelbar unterstellten Stellen;
- die Korrespondenz des Geschäftsführers, sofern dies nicht in den Kompetenzbereich einer anderen Stelle gehört;
- persönliche Aufträge des Geschäftsführers nach dessen Weisung;- Übersichten und Aufstellungen von Betriebskennziffern, die für die Arbeit des Geschäftsführers erforderlich sind;
- Sitzungen, Besprechungen und Verhandlungen und nimmt auf Anweisung des Vorgesetzten daran teil;
- Betreuung der Herausgabe der Hausnachrichten;
- Informiert alle betroffenen Stellen in geeigneter Weise über Entscheidungen der Geschäftsführung;
- verfolgt Termine, die der Geschäftsführer anderen Stellen im Unternehmen gesetzt hat;
- wertet Statistiken zu unterschiedlichen betrieblichen Daten aus, führt Betriebsvergleiche durch und legt die Auswertungen dem Geschäftsführer vor;
- holt im Auftrag des Geschäftsführers Auskünfte bei Auskunfteien, Verbänden und externen Spezialisten ein;
- die zentralen Übersichten und Statistiken zu wichtigen Entwicklungen und Sachverhalten des Unternehmens nach Maßgabe des Geschäftsführers;
- Protokolle über Sitzungen und Besprechungen, an denen der Geschäftsführer teilnimmt, oder die von besonderer Bedeutung für die Geschäftsführung sind;
- assistiert bei der Personalbeschaffung;
- arbeitet in der Personalverwaltung mit, z.B. Koordinationsaufgaben wie Einsatz- oder Urlaubsplanung
- wirkt bei Aufgaben der Mitarbeitermotivation und Förderung des Betriebsklimas mit;
- arbeitet bei Koordination und Organisation von Aus- und Weiterbildung mit
Einzelaufträge
- Der Stelleninhaber ist verpflichtet, neben den oben aufgeführten Aufgaben, auf Weisung des Vorgesetzten Einzelaufträge auszuführen, die dem Wesen nach zu seiner Tätigkeit gehören oder sich aus betrieblichen Notwendigkeiten ergeben.
Besondere Befugnisse
- Der Stelleninhaber hat Einsicht in alle vertraulichen Unterlagen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt werden.
- Der Stelleninhaber ist berechtigt, den Betrieb in begründeten Fällen auch nach Dienstschluss sowie an Sonn- und Feiertagen zu betreten.
- Der Stelleninhaber ist berechtigt, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Spesen und Bewirtschaftungen zu machen
Stellvertretung
- Der Stelleninhaber wird vertreten nebenamtlich durch den Inhaber der Stelle
- Diese Stellenbeschreibung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Sie gibt den gegenwärtigen Stand wieder. Die Geschäftsleitung behält sich vor, die Stelle an die sich verändernden Bedingungen anzupassen.