Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten sucht für eine unbefristete Stelle:
Allgemeine Angelegenheiten der Organisationsentwicklung
- Umsetzung der Organisationsstrategie auf der Basis von Behördenzielen
- Durchführung von Organisationsuntersuchungen (Analyse von Ressourcen, Potenzialen und Entwicklungsmöglichkeiten von
Organisationseinheiten, Schnittstellenanalyse)
- Federführung für organisatorische Angelegenheiten (z. B. Organisationsverfügungen, Erstellung der Vorlagen für die
Beschäftigtenvertretungen)
- Entwicklung, Evaluation, Fortschreibung und Umsetzung von behördlichen Konzepten im Bereich der Organisationsentwicklung
Geschäftsprozessanalysen und - optimierungen
- Erhebung und Unterstützung von Strategie-, Veränderungs-, und Umsetzungsprozessen
- Durchführung der Prozesse, Beratung und Unterstützung der Führungskräfte
- Dokumentation von Geschäftsprozessen mit dem Fachverfahren ADONIS
- Feststellung der Handlungsbedarfe für die Umsetzung des E-Governmentgesetzes (z. B. Erstellung eines Aktenplans, Einführung E- Akte)
Projektmanagement
- Wahrnehmung der Projektmanagementfunktion, Initiieren und Führen von Projekten im Zeit-, Budget- und Qualitätsrahmen
- Konkretisierung der Gesamtkonzeption von Projekten, Feinplanung der Arbeitspakete
- Beratung in der Projektdurchführung, Unterstützung der Arbeitsgruppen, Bedarfsweise Durchführung eines projektbegleitenden
Risikomanagements, Identifizierung weiterer Handlungsbedarfe aus dem laufenden Projekt
- Projektfortschrittsanalyse, Einschätzen des Zielerreichungsgrades der Projekte, Qualitäts-sicherung
- Projektcontrolling und Berichterstattung, Projektfertigstellung/- abschluss
Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" eingesehen werden.
Das Anforderungsprofil gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert. Es ist die Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Die Stellenausschreibung sowie das Anforderungsprofil sind nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr sicht- und abrufbar. Es wird daher empfohlen, diese bei Bedarf zu speichern.