Die Bezirksregierung Münster sucht eine/n Schulpsychologin/Schulpsychologen (w/m/d) in Teilzeit für die Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Warendorf ab dem 05.08.2025. Die befristete Stelle mit einem Stellenumfang von 0,5 ist bis zum 04.08.2026 angesetzt. Gesucht wird eine Person mit abgeschlossenem Psychologiestudium (Diplom oder Master) und idealerweise Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst. Mobiles Arbeiten ist möglich und die Teilnahme an Teamsitzungen ist erforderlich. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung von Schulen, Beratung von Schülern und Eltern sowie die Mitwirkung bei Fortbildungen.
Die Bezirksregierung Münster sucht ab dem 05.08.2025
eine befristete Teilzeitkraft als
Schulpsychologe/Schulpsychologin (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
für die Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Warendorf:
Stellenumfang von 0,5 befristet bis 04.08.2026
Der Einsatz erfolgt am Standort Warendorf.
Einstellungsvoraussetzungen:
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom oder Master) an einer Universität oder ein Masterstudium der Psychologie an einer Fachhochschule, das in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuft wurde.
Bei ausländischen Abschlüssen ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) erforderlich.
Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist von Vorteil.
Die Bereitschaft, ein eigenes Fahrzeug für dienstliche Fahrten zu nutzen (gegen Kostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz), ist wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es wird erwartet, dass Sie zu den Servicezeiten der Beratungsstelle verfügbar sind. Mobiles Arbeiten ist möglich und notwendig. Die Teilnahme an den Teamsitzungen (derzeit dienstags) ist obligatorisch.
Aufgabenschwerpunkte:
Die Schulpsychologie unterstützt Schulen aller Schulformen (einschließlich Ersatzschulen) im Kreis Warendorf sowie Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Landesbedienstete und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.
Der Einsatz in den Schulen des Kreises Warendorf umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.
Die Aufgaben der Schulpsychologie basieren auf dem Erlass vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15).
Dazu gehören u. a.:
- Unterstützung von Schulen in Krisensituationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemischen Förderkonzepten und Beratungsangeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten sowie zur Förderung von Schülern mit besonderen Begabungen.
- Beratung von Schülern, Eltern und Lehrkräften bei Schulproblemen und Erziehungsfragen
- Schullaufbahnberatung unter Berücksichtigung der individuellen Förderung der Schüler
- Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften sowie Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a. Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, sind willkommen.
Hinweis:
Vor der Einstellung ist ein ausreichender Masernschutz (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Gleichwertigkeitsnachweis der ZAB bei ausländischem Abschluss, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise) reichen Sie bitte bis zum 15.08.2025 über den folgenden Link ein:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534681
Auskünfte zur Stelle erhalten Sie von Frau Ostrop (Tel. 02581/534242), Leitung der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Warendorf, und zum Verfahren von Herrn Middelmann (Tel.: 0251/411-4132).
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: