Aufgabenbereich:
- Tätigkeiten im Bereich der Ganztagesbetreuung bzw. Heilpädagogischer Kindertagesstätte (Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
- Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 7 Jahren und von Schülern der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz im Alter von 6 bis 18 Jahren
- heilpädagogische bzw. heilerziehungspflegerische Planung, Ausführung und Auswertung der Betreuung nach ICF-CY unter Beachtung von Pflegestandards
- Grundpflegeleistungen
- Behandlungspflegeleistungen
- Teamarbeit mit Erziehern, Eltern, Ärzten, Krankenpflegehelfern und den Fachdiensten des Landezentrums und den Lehrern der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte
Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit sind (Nachweise sind beizufügen):
- Abschluss als staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in oder Heilerziehungspfleger/in oder
- Abschluss als staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogen/in oder
- Abschluss als Logopäde/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in oder
- Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in mit abgeschlossener oder begonnener rehabilitationspädagogischer, sonderpädagogischer oder heilpädagogischer Zusatzqualifikation bzw. Bereitschaft zum Erwerb dieser Zusatzqualifikation bzw.
- Qualifikation gemäß Punkt 2.6.5 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie für den Betrieb von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (VwVBeh).
- Fahrerlaubnis für PKW
- Kenntnisse im Umgang mit PC, Word, Exel, Power Point und Outlook
Wünschenswert und von Vorteil sind Erfahrungen im Bereich der Pflege und Betreuung von (mehrfach-)behinderten, insbesondere blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
- eine ausgeprägte Bereitschaft zur Arbeit im Team,
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Tätigkeit
- ein hohes Maß an Empathie gegenüber den Kindern und Jugendlichen sowie
- eine den Aufgaben entsprechende körperliche Belastbarkeit.
Rahmenbedingungen:
- Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltordnung zum TV-L bis Entgeltgruppe S 8b (Pkt. 20 – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).
- Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden im Schichtdienst mit Nachtdienst bei Bedarf.
- Heim- und Schichtzulage wird bei entsprechenden Voraussetzungen gezahlt.
- Der Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt 30 Arbeitstage.
- Bis zu 3 Arbeitstage Zusatzurlaub nach §27 Absatz 2 (b) TVL für Schichtarbeit können gewährt werden.
- Es werden eine Jahressonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
- Es erfolgt eine betriebliche Altersvorsorge.
- Die Nutzung eines Jobtickets ist möglich.