Aufgabenbeschreibung:
Das Hochschulkolleg der HTWK Leipzig, Bereich Fremdsprachen & Interkulturalität, sucht für das Sommersemester 2024 engagierte Dozenten:
- Ein Lehrauftrag (90 min / zwei Unterrichtseinheiten à 45 min pro Woche) für das zweisemestrige Modul „Fachsprache Englisch (B1): Soziale Arbeit“ im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor).
- Drei Lehraufträge (je 90 min / zwei Unterrichtseinheiten à 45 min pro Woche) für das zweisemestrige Modul „Fachsprache Englisch (B2): Soziale Arbeit“ im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor).
Alle Kurse finden wöchentlich donnerstags im Zeitraum vom 11.04. bis 11.07.2024 (13 Wochen) von 7:30 – 15:15 Uhr statt. Die Abnahme von mündlichen und schriftlichen Prüfungen im folgenden Wintersemester ist ebenfalls Teil des Lehrauftrags. Die detaillierten Anforderungen der Englischmodule sind in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit (Bachelor) unter https://www.htwk-leipzig.de/studieren/studiengaenge einsehbar. Eine langfristige Vergabe aller Lehraufträge wird angestrebt.
Erwartete Qualifikationen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium.
- Fundierte Kenntnisse der Fremdsprachendidaktik Englisch.
- Erfahrung in der fachbezogenen Fremdsprachenlehre Englisch, idealerweise im Hochschulbereich.
- Erfahrung in der Bewertung und Prüfung von Fremdsprachenkenntnissen.
- Kenntnisse im Bereich E-/Blended Learning und Lernmanagementsysteme.
- Nachweisliche Englischkenntnisse auf Niveau C1 GER oder höher.
- Nachweisliche Deutschkenntnisse auf Niveau B1 GER oder höher.
- Gültige Arbeitserlaubnis / persönliche Steueridentifikationsnummer.
Unser Angebot:
Wir bieten eine Vergütung von 30,- EUR pro Unterrichtseinheit à 45 min, zuzüglich einer Pauschale von 5,- EUR pro Unterrichtseinheit für die Erstellung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen. Reisekosten können auf Antrag nach Sächsischem Reisekostengesetz erstattet werden.
Hinweise zur Bewerbung:
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens einverstanden. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.