Das Hochschulkolleg der HTWK Leipzig, Bereich Fremdsprachen & Interkulturalität, vergibt ab Sommersemester 2024 folgende Lehraufträge:
- ein Lehrauftrag im Umfang von 90 min / zwei Unterrichtseinheiten à 45 min pro Woche für das
zweisemestrige Modul „Fachsprache Englisch (B1): Soziale Arbeit“ im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor); - drei Lehraufträge im Umfang von je 90 min / zwei Unterrichtseinheiten à 45 min pro Woche für
das zweisemestrige Modul „Fachsprache Englisch (B2): Soziale Arbeit“ im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor).
Alle Kurse finden im Zeitraum 11.04.-11.07.2024 wöchentlich donnerstags von 7:30 – 15:15 Uhr statt (13 Wochen). Sie umfassen auch die Abnahme von mündlichen und schriftlichen Prüfungen im folgenden Wintersemester. Die Englischmodule und ihre Anforderungen werden in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit (Bachelor) beschrieben, einsehbar unter https://www.htwk-leipzig.de/studieren/studiengaenge. Eine langfristige Vergabe aller Lehraufträge in einem Paket wird angestrebt
- abgeschlossenes Hochschulstudium;
- nachgewiesene Kenntnisse der Fremdsprachendidaktik Englisch;
- Erfahrung in der (fachbezogenen) Fremdsprachenlehre Englisch, vorzugsweise im Hochschulbereich;
- Erfahrung im Bewerten und Prüfen von Fremdsprachenkenntnissen;
- Kenntnisse auf den Gebieten E-/Blended Learning und Lernmanagementsysteme;
- nachgewiesene englische Sprachkenntnisse auf Niveau C1 GER oder höher;
- nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 GER oder höher;
- gültige Arbeitserlaubnis / persönliche Steueridentifikationsnummer.
Die Vergütung beträgt 30,- EUR pro Unterrichtseinheit à 45 min, zzgl. einer Pauschale i. H. v. 5,- EUR pro Unterrichtseinheit für die Erstellung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen. Reisekosten können auf Antrag nach Sächsischem Reisekostengesetz vergütet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.