Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
Das Bürgergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen. Es dient nicht nur der Existenzsicherung, sondern schafft auch Chancen für eine berufliche Zukunft und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Als Fallmanager/-in sind Sie in einem komplexem Aufgabengebiet tätig, mit dem Erfordernis intensiver Beratung, vielschichtiger Abstimmungsprozesse und sensiblem Umgang mit Menschen in durch multiple Problemlagen gekennzeichneten Lebenssituationen. Es bestehen hohe Anforderungen an die psychische Belastbarkeit und die Konfliktfähigkeit.
- Planung, Steuerung und Durchführung des individuellen Fallmanagementprozesses unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft (inkl. Entscheidung über Fallzugang, Assessment und Integrationsplanung)
- Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung des Betreuungsnetzwerkes
- Auswahl von / Entscheidung über individuelle Eingliederungsleistungen nach dem SGB II und SGB III
- Beratung von Arbeitnehmerkund/-innen zu Zuständigkeiten i. R. der Leistungen des SGB II, III, V, VI, XII
- enge Zusammenarbeit mit weiteren internen Stellen sowie externen Netzwerkpartner/-innen
Eine Zertifizierung (oder mindestens die Bereitschaft die Zertifizierung durchzuführen) für das „beschäftigungsorientierte Fallmanagement“ (bFM) nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) ist unabdingbar.
Das Arbeitsgebiet ist an Sprechzeiten gebunden, die Sprechstunden finden analog zu den Öffnungszeiten des Jobcenter Berlin Neuköllns statt.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/-innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt.
Qualifikation:
- Beamte/ Beamtinnen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 1 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Landes Berlin.
Tarifbeschäftigte:
Verwaltungslehrgang II und/oder abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in einem der folgenden Studiengänge:
- Public Management/ Public und Nonprofit-Management (HWR/HTW Berlin)
- Verwaltung und Recht (TH Wildau)
- Wirtschaft und Recht (TH Wildau)
- Öffentliche Verwaltung (HWR Berlin)
- Business Administration (HWR Berlin)
- Bachelor Sicherheitsmanagement (HWR Berlin)
- Bachelor Verwaltungsinformatik (HWR Berlin)
- Bachelor IUS (HWR Berlin)
- Verwaltungswissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Sozialwissenschaften
- Politikwissenschaften
- Rechtswissenschaften
oder einem anderen Studiengang mit mindestens 50% Modulen einer Kombination aus
verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei
mindestens drei vorliegen müssen
oder abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten sowie mind.
ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder abgeschlossener VL I sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss des Lehrgangs
oder abgeschlossene kaufmännische bzw. verwaltungsnahe Ausbildung und mindestens
dreijährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder achtjährige Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst.
Vertiefte fachliche Kompetenzen aus dem Anforderungsprofil, die durch höherwertige
Abschlüsse und einschlägige Erfahrungen wie einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik und rechtswissenschaftlichen Inhalten
oder
einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II
oder
einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet nachgewiesen werden können, werden im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.
Wir erwarten mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.