Die Justizvollzugsanstalt Siegburg bietet eine unbefristete Position für eine Pflegefachkraft in der medizinischen Versorgung von Inhaftierten an. Ihr Alltag umfasst die Organisation von Sprechstunden, die Medikamentenausgabe sowie die Erst- und Notfallversorgung in einem gesicherten Umfeld. Neben der fachlichen Pflege steht die psychische Belastbarkeit und die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vollzugsdienst im Vordergrund. Besonders attraktiv ist die geplante Übernahme in das Beamtenverhältnis nach einer entsprechenden Zusatzausbildung. Wer eine sinnstiftende Aufgabe abseits des klassischen Klinikalltags sucht, findet hier ein stabiles und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld.
I. Stellenbeschreibung
1. Bezeichnung der Stelle/ Funktionsbeschreibung
Pflegefachfrau / Pflegefachmann bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger*in bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg.
2. Besoldung/ sonstige Rahmenbedingungen
Eine Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe KR 7 TV-L.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (38,50 Std. im Schichtdienst), die sofort besetzt werden kann.
Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst zu absolvieren.
3. Beschreibung der Anstalt
Die Justizvollzugsanstalt Siegburg ist eine Haftanstalt des geschlossenen Vollzuges und ist zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft sowie Freiheitsstrafen männlicher Erwachsener.
Sie verfügt über 569 Haftplätze, darunter 76 Haftplätze in einer Sozialtherapeutischen Abteilung.
4. Aufgaben und Tätigkeiten
- Unterstützung des Arztes bei der gesundheitlichen Betreuung der Gefangenen
- Terminierung, Vorbereitung und Sicherstellung der Durchführung der fachärztlichen Sprechstunden
- Vorbereitung und Unterstützung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen
- Terminvereinbarungen und Koordination erforderlicher Facharztausführungen sowie Zusammenarbeit mit externen Fachärzten und Krankenhäusern
- Aufbewahrung von medizinischen Geräten, Verbandsmaterial und Hilfsmitteln
- Die Zusammenstellung und Verabreichung der ärztlich verordneten Medikamente einschließlich der Entzugsbehandlung mit Methadon und Kreislaufkontrolle
- Die Dokumentation von Behandlungsmaßnahmen (elektr. Gesundheitsakte)
- Beratung in Fragen der Gesundheitsvorsorge
- Führung helfender Gespräche mit den Gefangenen (Krisenintervention)
- Hilfeleistungen bei Übergriffen
- Mitwirkung bei der Erstaufnahme (medizinische Erstversorgung)
- Notfallversorgung inklusive Reanimation in Zeiten, in denen kein Anstaltsarzt zur Verfügung steht
- Abfassen von Vermerken und Stellungnahmen
- Abstimmung und Koordination mit dem allgemeinen Vollzugsdienst
II. Anforderungsprofil
1. Sach- und Fachkompetenz:
- Abschluss zur Gesundheits- und Krankenschwester / zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, nach einer dreijährigen Ausbildung mit staatl. Prüfung (Examen)
- Gut ausgeprägtes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Kenntnisse in moderner Informationstechnik
2. Persönliche und soziale Kompetenz:
- Identifikation mit dem eigenem Berufsbild, den Grundlagen des Strafvollzuges
- Fähigkeit zu strukturiertem und eigeninitiativem Handeln und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Entschlossenheit, Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
- Gute Leistungsmotivation und Flexibilität in der Gestaltung der Arbeit
- Psychische und physische Stabilität und Belastbarkeit
- Interkulturelles Verständnis
- Loyalität gegenüber Dienst- und Fachvorgesetzten
- Teamfähigkeit
- Angemessener, sachlicher und wertschätzender Umgang
- Professionalität im Umgang mit Nähe und Distanz
- Offenheit, Toleranz und Einfühlungsvermögen
- Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit
- Bereitschaft zum Schicht-, Wochenend-, und Feiertagsdienst
- Fähigkeit und Bereitschaft zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und zur kritischen Selbstreflexion
- Fortbildungsbereitschaft und Bereitschaft zur Veränderung durch Lernprozesse
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund mit guten Deutschkenntnissen in Sprache und Schrift.