Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Bundeswehrkrankenhaus Berlin
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger.
Sofern Sie nach 1970 geboren sind, verfügen Sie
- über eine Impfdokumentation (z.B. Impfausweis) bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen ein nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen im IfSG genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat
und sind bereit, diese unaufgefordert im Ausschreibungsverfahren vorzulegen.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.
In dieser Stellenausschreibung stehen mehrere Stellen zur Besetzung zur Verfügung. Die Auswahlverfahren erfolgen in regelmäßigen Abständen.
Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Zulage zur Personalgewinnung nach § 16 Abs. 6 TVöD.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshint