Qualitätsbeauftragter (m/w/d) +TOP GEHALT & ANTRITTSPRÄMIE+ Cramme Teilzeit/Ausbildung Unternehmens- & Personalberatung Daniel Ehrend
Samtgemeinde Oderwald
Cramme
Im zweigruppigen Kindergarten Cramme, Schulweg 11, 38312 Cramme, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt und zum 01.10.2025 folgende Stellen zu besetzen:
• je eine pädagogische Fachkraft (m/w/d)
für eine Kindergartengruppe und für eine Krippengruppe
geforderter Ausbildungsabschluss:
Staatl. anerk. Erzieherin, Staatl. anerk. Kindheitspädagogein, Staatl. anerk. Sozialpädagoge*in
Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden.
Die Eingruppierung richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in Entgeltgruppe S8a TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Alternativ können die Stellen auch mit
• Sozialpädagogischen Assistenzkräften (m/w/d)
besetzt werden.
Die Einstellung erfolgt auch hier in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden. Die Eingruppierung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in Entgeltgruppe S4 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte schriftlich oder per E-mail bis zum 21.09.2025 an:
Samtgemeinde Oderwald, Personalabteilung,
Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum
E-mailadresse: personalamt@sg-oderwald.de
AnmerkungenWir fördern die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden sowie die Vielfalt unserer Beschäftigten. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt werden. Ebenfalls werden im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) bei diesen Stellen Männer bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis: Für in diesem Bereich Beschäftigte gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder Masernimmunität nachweisen.
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