Das Finanzamt Köln-Altstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und zuverlässige Büroservicekraft (m/w/d) in Vollzeit. Zu den Hauptaufgaben gehören die Bearbeitung der Ein- und Ausgangspost, die Betreuung des Pförtnerdienstes sowie allgemeine unterstützende Tätigkeiten im Haus. Gesucht wird eine kommunikationsstarke und dienstleistungsorientierte Persönlichkeit mit grundlegenden PC-Kenntnissen und der Bereitschaft, sich flexibel in verschiedene Arbeitsbereiche einzubringen. Wenn Sie Freude an abwechslungsreichen Aufgaben haben und Wert auf ein kollegiales Arbeitsumfeld legen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Die Stelle bietet eine tarifgebundene Vergütung und die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung innerhalb der Finanzverwaltung NRW.
Im Finanzamt Köln-Altstadt ist zum 01.02.2024 eine unbefristete
Mitarbeiterstelle im Bereich Büroservice
in Vollzeit zu besetzen.
Tätigkeitsprofil
Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Poststelle
- Leerung des Hausbriefkastens
- Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleiten der eingehenden Post
- Scannen und Nachbearbeitung der Eingangspost
- Zuordnung und Weiterleitung von Faxen und elektronischer Post (eFax und eMail-Schriftverkehr)
- Bearbeitung und Fertigstellen der Ausgangspost (Briefe und Pakete) für Botendienste und Post-Dienstleister
- Post- und Aktentransport im Hause
Pförtnerdienst
- Regeln des Besucherverkehrs/Eingangskontrolle
- Erteilung von Auskünften
- Ausgabe von Vordrucken
Sonstiges
- Sonstige Aufgaben nach Zuweisung (z.B. Unterstützung bei hausinternen Umzügen, Annahme von Lieferungen)
Anforderungsprofil
- möglichst abgeschlossene Berufsausbildung
- Kommunikationsfähigkeit (incl. den Anforderungen entsprechende deutsche
- Sprachkenntnisse)
- Ausgeprägte Dienstleistungs- und Lernbereitschaft
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
- Selbständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Motivation
- Teamfähigkeit
- Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen und der Arbeitszeit
- grundlegende PC-Kenntnisse (u.a. MS Outlook, MS Word, MS Excel)
- eine den oben genannten Anforderungen entsprechende physische Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit (Heben, Tragen und Transportieren schwererer Gegenstände wie Akten, Kartons etc.)
Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die ausgeschriebene Stelle ist grds. auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Entsprechenden Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der Zeugnisse über abgelegte Prüfungen
- Arbeitszeugnisse
- im Falle einer Schwerbehinderung entsprechender Nachweis
Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Köln-Altstadt Herr Florian Förster (0221/2026-4284) und Herr Marc Bohrmann (0221/2026-4286) zu Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 08.01.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532771
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Köln-Altstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Köln Altstadt
Am Weidenbach 2-4
50676 Köln
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Köln-Altstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Köln-Altstadt
c/o Finanzamt Köln-Altstadt
Am Weidenbach 2-4
50676 Köln
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA214@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie sind verpflichtet, die Daten anzugeben, die für das Bewerbungsverfahren erforderlich sind. Anderenfalls können Sie am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen bestehen nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht (z.B. an Strafverfolgungsbehörden).
Ihre Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens grundsätzlich sechs Monate aufbewahrt. Dies dient dazu, eventuelle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren abwehren zu können. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung Ihrer Daten (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.