Die Verbandsgemeinde Hermeskeil
besteht aus 12 Ortsgemeinden und
1 Stadt mit zusammen 16.300
Einwohnern und hat ihren Sitz in der
Stadt Hermeskeil.
Die Bürgermeisterin / Der
Bürgermeister wird am Sonntag,
dem 9. Juni 2024, unmittelbar von
den wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern der Verbandsgemeinde
Hermeskeil für eine Amtszeit von
acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat
bei dieser Wahl keine Bewerberin /
kein Bewerber mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhalten, so
findet am Sonntag, dem 23. Juni
2024, eine Stichwahl unter den beiden
Bewerberinnen / Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer
- Deutscher im Sinne des Artikels
116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, - am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das
18. Lebensjahr vollendet hat, - nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie - die Gewähr dafür bietet, dass sie /
er jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag
der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet
hat.
Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 2 / B 3 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 2 eingestuft, eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 3 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf
diese Ausschreibung ist zur Teilnahme
als Bewerberin / als Bewerber an
der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am 22. April
2024, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder
bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Hermeskeil einzureichen sind
(Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen,
die der Wahlleiter spätestens am
69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Hermeskeil
öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das
Einverständnis erteilt werden, dass die
Verbandsgemeindeverwaltung politische
Parteien und / oder Wählergruppen
über den Eingang der Bewerbung
informiert und / oder ihnen Einsicht
in die Bewerbungsunterlagen gewährt;
das Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss. Bewerbungen werden erbeten
bis zum 30. November 2023 (keine
Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
- Bürgermeisterwahl z. Hd. des Wahlleiters -
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
(Staatsanzeiger Nr. 43 vom 13. November 2023)