Straßenbau NRW lebt die Gleichstellung und fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt.
Als öffentlicher Arbeitgeber sind uns Inklusion und Integration wichtig. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
*Für den Quereinstieg geeignete Ausbildungsberufe sind u.a.: Straßenbauer*in, Schreiner*in, Baugeräteführer*in, Beton- und Stahlbetonbauer*in, Elektriker*in, Elektroniker*in, Forstwirt*in, Garten- und Landschaftsbauer*in, Fachkraft für Abwassertechnik, Sanitär- und Heizungstechniker*in, Gärtner*in, Kanalbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in oder Metallbauer*in (Schlosser*in), Kraftfahrer*in, Landwirt*in, Maurer*in, Mechaniker*in, Mechatroniker*in, Mechaniker*in für Land- und Baumaschinentechnik, Fachkraft für Agrarservice, Pflaster*in, Rohrleitungsbauer*in, Tischler*in, Schreiner*in, Zimmerer*in bzw. eine die v. g. Berufsabschlüsse ersetzende/ergänzende Berufsbezeichnung). Hinweis: Quereinsteiger*innen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zum/zur Straßenwärter*in in die nächstniedrigere Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert.
Eine Beschäftigung in Te