Das Staatliche Schulamt sucht eine engagierte Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen für den Schuldienst im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt. Der Einsatz erfolgt hauptsächlich in den Eingangsstufen und Vorklassen von Grund- und Förderschulen. Die Position ist unbefristet und bietet attraktive Vorteile wie das "LandesTicket Hessen". Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Es wird ein abgeschlossenes Studium im Bereich Pädagogik, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit vorausgesetzt.
Über Uns
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen gestaltet die Bildungspolitik Hessens. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.
Die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt koordiniert das hessenweite Ranglistenverfahren.
Staatliche Schulämter sind für die Personalakten der Lehrkräfte zuständig. Informationen zu den Schulamtsbezirken finden Sie unter Staatliche Schulämter in Hessen und in der Anlage "Schulamtsbezirke in Hessen".
Das Land Hessen setzt sich für Gleichstellung ein und begrüßt Bewerbungen aller Menschen.
Ihre Aufgaben
Sie arbeiten hauptsächlich in den Eingangsstufen (Einschulung mit 5 Jahren vor Schulpflicht) und Vorklassen (schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig) an Grund- und Förderschulen.
Unsere Anforderungen
- Master / Diplom / Magister in Pädagogik / Kindheitspädagogik / Sozialpädagogik / Soziale Arbeit oder
- Bachelor / Diplom (FH) in Pädagogik / Kindheitspädagogik / Sozialpädagogik / Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder einschlägiger Berufserfahrung
Informationen zum Ranglistenverfahren finden Sie im beigefügten Informationsblatt.
Unsere Angebote
- Unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst.
Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H), in der Regel in Vollzeit.
- Als Landesbedienstete profitieren Sie vom "LandesTicket Hessen" für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hessen und angrenzenden Gebieten. Es ermöglicht außerdem die kostenfreie Mitnahme eines Erwachsenen und aller Kinder bis 14 Jahre (Mo-Fr ab 19 Uhr, Wochenende und Feiertage ganztags).
Allgemeine Hinweise
- Grundlage ist der Erlass "Einstellung in den hessischen Schuldienst" in der aktuellen Fassung.
- Einstellungen erfolgen im Rahmen verfügbarer Stellen und Mittel, nach Fachbedarf sowie nach Qualifikation und Eignung.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Einstellungen erfolgen i.d.R. drei Tage vor Unterrichtsbeginn und zum 1. Februar. Weitere Einstellungen sind bei Fachbedarf jederzeit möglich.
- Sie können Schulamtsbezirke priorisieren. Ihre Bewerbung gilt für den gesamten ausgewählten Schulamtsbezirk.
- Bitte lesen Sie das Informationsblatt zum Ranglistenverfahren. Bei Fragen erreichen Sie die ZPM unter 06151 3682 - 445.