ur langfristigen Verstärkung unseres Teams ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im technischen Bereich Trinkwasser im Aufgabenbereich Trinkwasseranlagen zu besetzen.
A
ufgabenschwerpunkte:
·
- Betreuung der wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Hochbehälter, Pumpwerke,
Trinkwasseraufbereitungsanlagen sowie Sonderbauwerke im Verbandsgebiet ·
- Reinigungs- und Unterhaltungsarbeiten an bzw. in den Anlagen
·
- Überwachung von Fremdleistungen
·
- Trinkwasserprobenahmen und Analytik
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- Führen von Statistiken, Einholen und Dokumentation von Daten
U
nsere Anforderungen:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder ein
vergleichbarer Abschluss
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- Teamfähigkeit, Flexibilität und die Bereitschaft zur Weiterbildung
·
- Besitz des Führerscheins der Klasse B
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- kundenorientiertes Handeln ·
- Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst
U
nser Angebot:
- vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung
- ein gut aufgestelltes Team, da sich auf Verstärkung freut
- wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden ·
- eine Vergütung nach TVöD und weiter Leistungen wie z.B. Bike-Leasing, steuerfreier Sachbezug,
vermögenswirksame Leistungen
E
ntsprechend den Bestimmungen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes sind Bewerbungen von Schwerbehinderten bei gleicher Eignung ausdrücklich gewünscht.
I
hre vollständige und aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse sowie Beurteilungen aus dem beruflichen Werdegang) senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Z
WA „Thüringer Holzland“, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf,
b
ewerbung@zwa-holzland.de A
us verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
M