Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Bewerbung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßnahmen:
- Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
- Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Kultusministerium.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
- Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Kultusministeriums
- Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.
- Die Postanschrift des Hessischen Kultusministeriums für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden