ab sofort, 9 Unterrichtsstunden pro Woche
Die Stelle ist vorerst befristet bis Schuljahresende 2024 (Juli 2024), eine Verlängerung ist möglich.
Eine Anstellung ist auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (unter bestimmten Bedingungen auch auf Basis einer Honorartätigkeit oder einer Übungsleiterpauschale) möglich. Da in den Ferien kein Unterricht stattfindet, berücksichtigt eine Anstellung einen "Ferienausgleich", d. h., dass die päd. Assistenz während der Unterrichtszeit mehr arbeitet, als sie bezahlt bekommt, dafür aber auch in den Ferien ein Gehalt bezieht.
Umfang: ca. 3 Tage á 3 Unterrichtsstunden; durch den Ferienausgleich entstehen 6 Zeitstunden, die vergütet werden.